Widerspruchsverfahren
Unser langjähriger Partner – die Kanzlei für Pflegerecht – führt für Sie Widerspruchsverfahren gegen die Feststellung Ihres Pflegegrades durch – besuchen Sie unser Partnerunternehmen auf www.meinpflegerecht.com.
Ablauf
Eine Widerspruchsbegründung und ein Kurzgutachten ergänzen sich prima. Ihr Kurzgutachten kann die Argumentation des Widerspruchschreibens stützen und argumentativ ergänzen. So sind die Chancen, das Widerspruchsverfahren schnell zum Erfolg zu führen, maximiert.
Kosten
- in Anlehnung an das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG, Anlage 2, Honorargruppe M2): 90€ pro Stunde
- vollständige Erstattung bei erfolgreichem Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren durch die Pflegekasse