Kurzgutachten

Sie möchten Ihre Erfolgs­aus­sichten abschätzen, gegen das zugestellte Gutachten Ihrer Pflege­kasse Wider­spruch einzureichen. Ich prüfe das Pflegegutachten Ihrer Pflege­kasse auf Fehler. Auf Wunsch mit Hausbesuch. Sie möchten Ihre Erfolgsaussichten abschätzen, gegen das zugestellte Gutachten Ihrer Pflegekasse Widerspruch einzureichen. Ich prüfe das Pflegegutachten Ihrer Pflegekasse auf Fehler. Auf Wunsch mit Hausbesuch.




Ablauf

  • Sie senden mir Ihr Pflegegutachten per Post oder Mail. Auf Wunsch hole ich es auch persönlich ab.
  • Wir besprechen Ihre persönliche Pflegesituation am Telefon – auf Wunsch auch persönlich.
  • Ich prüfe das Pflegegutachten auf Plausibilität und mögliche fachliche Fehler.
  • Sie erhalten ein Kurzgutachten (Umfang: 3-4 Seiten) mit einer Ersteinschätzung zu Ihrem tat­sächlichen Pflegegrad und einer Erfolgs­ab­schätz­ung eines Wider­spruchs- oder Klage­verfahrens.

» Konkrete Inhalte des Kurzgutachtens sind ...
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Kosten

  • in Anlehnung an das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG, Anlage 2, Honorargruppe M2): 90€ pro Stunde
  • vollständige Erstattung bei erfolgreichem Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren durch die Pflegekasse


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