Sachverständigengutachten

Sie möchten Ihren Pflegegrad gemäß den Begutachtungsrichtlinien aus pflegefachlich-gutachterlicher Sicht bestimmen lassen. Ich untersuche Ihre pflegerische Situation pflegefachlich und berechne Ihren gutachterlichen Pflegegrad.






Ablauf

  • Wir vereinbaren einen Termin für einen Hausbesuch (Dauer: ca. 3 Stunden).
  • Ich diagnostiziere relevante Pflegediagnosen.
  •  Ich mache mir ein Bild von Ihrem Umfeld.
  • Wir besprechen Ihre persönliche Pflegesituation. Ich spreche mit Ihren pflegenden Angehörigen.
  • Aufgrund dieser Datensammlung erstelle ich ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten (Umfang: 15-20 Seiten), das mit einer konkreten Pflegegradeinstufung abschließt.

» Konkrete Inhalte des Sachverständigengutachtens sind ...
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Kosten

  • in Anlehnung an das Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (JVEG, Anlage 2, Honorargruppe M2): 90€ pro Stunde
  • vollständige Erstattung bei erfolgreichem Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren durch die Pflegekasse



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